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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Blau Wiis 

Stand 07. Mai 2025

 

1. Allgemeine Bedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Fahrschule Blau Wiss. Der Vertrag tritt nach Anmeldung durch den Fahrschüler (telefonisch, mündlich oder schriftlich) in Kraft und endet nach der bestandenen praktischen Führerprüfung automatisch. Die Fahrschule Blau Wiis verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu gewährleisten, welche den Anforderungen der Verordnung für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht. Das Vertragsverhältnis zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer kann beidseits jederzeit (telefonisch, mündlich oder schriftlich) aufgelöst werden. Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.

 

2. Gewährleistung

Der eidg. dipl. Fahrlehrer der Fahrschule Blau Wiis ist berechtigt zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Er ist staatlich geprüft und im Besitz der Fahrlehrerbewilligung. Fahrschule Blau Wiis verpflichtet sich, den Fahrschülern eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht. Fahrschule Blau Wiis ist bestrebt, im Interesse beider Parteien, einen sinnvollen Zeitpunkt für die praktische Prüfung festzulegen, damit ein positives Ergebnis erreicht werden kann.

 

3. Fahrzeug

Sämtliche Fahrlektionen werden in einem dafür vorgesehenen und ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (inkl. Doppelpedalen und Fahrlehrerspiegel) durchgeführt. Das Fahrzeug ist mit einer Dashcam ausgestattet. Aufnahmen werden grundsätzlich nur temporär gespeichert und anschliessend automatisch wieder gelöscht bzw. überschrieben. Ohne die explizite Einwilligung des Fahrschülers ist es nicht erlaubt, Aufnahmen zu erstellen, zu speichern oder zu verwenden, auf denen der Fahrschüler erkennbar ist.

 

4. Dauer der Lektion

Die Unterrichtszeit, sprich Fahrlektion entspricht 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. Um die bestmögliche Performance zu erzielen, arbeitet Fahrschule Blau Wiis mit Doppellektionen. Da die meisten Fahrschüler über die ÖV zum Treffpunkt anreisen, kann es bei der Anfahrt zu leichten Verspätungen kommen, welche am Folgetermin wieder berücksichtigt werden. Eine Lektion besteht aus Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.

 

5. Absenzen

Alle Abmeldungen haben in telefonischer oder schriftlicher Form (WhatsApp, E-Mail, SMS) zu erfolgen. Die vereinbarten Fahrlektionen müssen spätestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht ordnungsgemässen Abmeldungen werden 100% der vereinbarten Dienstleistung verrechnet. Eine Absage per WhatsApp, E-Mail oder SMS gilt erst akzeptiert, wenn dies vom Fahrlehrer bestätigt wird.

 

6. Verspätung

Der Fahrlehrer wartet beim vereinbarten Treffpunkt höchstens 15 Minuten. Erscheint der Fahrschüler bis zu diesem Zeitpunkt (Unabhängig vom Grund der Absage) nicht beim vereinbarten Treffpunkt oder es kann telefonisch keine Einigung erzielt werden, kann der Fahrlehrer sich vom vereinbarten Treffpunkt entfernen und die Fahrlektionen werden als ausgeführt verrechnet.

 

7. Alkohol, Medikamente und Drogen

Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol-, oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule Blau Wiis vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

8. Tarife

Die zu Beginn der Fahrausbildung vereinbarten Tarife sind verbindlich und gelten bis zum Ende der Ausbildung. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Paketangebots nach bestandener Führerprüfung werden dem Fahrschüler nicht zurückvergütet. Die Tarife für die Dienstleistungen von der Fahrschule Blau Wiis sind auf der Homepage ersichtlich. Die Preise können jederzeit angepasst werden.

 

9. Zahlungsbedingungen

Vorauszahlung für 10-er ABO sind per Twint oder Banküberweisung zu bezahlen. Fahrlektionen sind soweit möglich vor Beginn jeder Fahrlektion in bar zu bezahlen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur praktischen Prüfung sowie vor Antritt der praktischen Prüfung müssen alle offenen Rechnungen beglichen sein. Ebenfalls behält sich Fahrschule Blau Wiis das Recht vor, keine weiteren Fahrlektionen durchzuführen, sofern ausstehende Rechnungen offen sind.

 

10. Lernfahrausweis

Jeder Fahrschüler ist selbst dafür verantwortlich, im Besitze des gültigen Lehrfahrausweises zu sein.

Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrlektion mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ist der Ausweis nicht vorhanden oder wurde vergessen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Alternativ kann der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dafür benötigte Zeit geht zu Lasten des Fahrschülers. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille oder Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.

 

11. Praktische Prüfung

Fahrschüler werden erst zur Prüfung angemeldet, wenn er aus Sicht des Fahrlehrers prüfungsreif ist und der VKU absolviert wurde. Ebenfalls werden Fahrschüler erst nach bestandener Prüfungssimulation angemeldet. Wer vorher an die Prüfung will, muss sich selbst mit dem eigenen Fahrzeug anmelden. Fahrschüler, die sich selbst zur Prüfung anmelden, werden nicht durch die Fahrschule Blau Wiis zur Prüfung begleitet. Mit unbezahlten Fahrlektionen/Paketen werden die Fahrschüler nicht an die praktische Prüfung angemeldet/zugelassen. Allfällig dadurch entstandene externe Prüfungsgebühren durch das Strassenverkehrsamt sind durch den Schüler zu begleichen. Für die Prüfung inkl. Einfahren wird eine pauschale Gebühr von 200.- erhoben. Sie entspricht ungefähr der Zeit, welche effektiv für die Prüfung (45min Einfahren, Vorbereitung, Prüfung, Abschluss und Rückfahrt) aufgewendet wird. Die Kosten seitens Strassenverkehrsamt sind in der Prüfungspauschale. Kann die Prüfung aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Fahrschülers.

 

12. Versicherung

Der Fahrschüler ist während dem praktischen Unterricht, sowie der offiziellen Fahrprüfung durch die Fahrschule Blau Wiis über die Versicherung (Vollkasko & Unfalldeckung) versichert. Die Administrationspauschale kostete 100.- und ist vor der ersten Fahrlektion zu bezahlen. Die Versicherung gilt nur für Fahrten, auf denen der Fahrlehrer anwesend ist. Die Versicherung behält sich in folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Medikamentenmissbrauch, Übermüdung und Grobfahrlässigkeit. Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten.

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13. Bussen

Grundsätzlich ist der Fahrlehrer dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.

 

14. Gutscheine

Gutscheine müssen bei der ersten Lektion vorgewiesen werden und sind erst einlösbar nach erfolgreichem Zahlungseingang. Die von Fahrschule Blau Wiis ausgestellten Gutscheine sind ab dem Datum der Ausstellung für einen Zeitraum von einem Jahr gültig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Gutschein und kann nicht mehr eingelöst werden. Barauszahlung sowie Erstattung bei Verlust oder Beschädigung sind nicht möglich.

 

15. Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Blau Wiis ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule Blau Wiss.

 

16. Datenschutz

Fahrschule Blau Wiis verpflichtet sich, die benötigten Personaldaten des Fahrschülers ausschliesslich für die eigene Datenverarbeitung zu verwenden und diese nur an berechtigte Dritte weiterzuleiten, die ebenfalls an strikte Vertraulichkeit gebunden sind (z.B. Strassenverkehrsamt, Buchhaltung oder Treuhand). Foto- und Videomaterial, die, während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für die Homepage oder andere eigenen Werbezwecke verwendet werden.

 

17. Änderungen der AGB

Fahrschule Blau Wiis behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

Hausen, 07. Mai 2025

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Region Brugg, Lenzburg, Aarau

Mo bis Fr 7-20 | Sa 7-17

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