top of page

Neue gesetzliche Regelung zu Fahrassistenzsystemen ab 01.07.2025

Fahrschule Blau Wiis

9. Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 tritt in der Schweiz eine neue gesetzliche Vorschrift in Kraft, die den Einsatz von Fahrassistenzsystemen (ADAS – Advanced Driver Assistance Systems) betrifft. Diese Änderung betrifft sowohl Fahrschüler als auch Fahrlehrer.
 
Neu gilt: Während der Fahrausbildung und der praktischen Führerprüfung dürfen bestimmte Fahrassistenzsysteme nicht aktiv verwendet werden – dazu zählen unter anderem:
  • Spurhalteassistenten (Lane Keeping Assist)
  • Abstandshalter (Adaptive Cruise Control)
  • Autobahnassistenten oder teilautonome Fahrfunktionen
Die Systeme dürfen zwar im Fahrzeug eingebaut sein, müssen aber deaktiviert werden, um sicherzustellen, dass Fahrschüler grundlegende Fahrkompetenzen selbstständig entwickeln.

 

Warum diese Änderung?
Ziel der neuen Regelung ist es, die Eigenverantwortung und das situative Entscheidungsvermögen der Lernenden zu fördern. Nur wer die Kontrolle über das Fahrzeug auch ohne technische Hilfe sicher beherrscht, kann später verantwortungsvoll mit Assistenzsystemen umgehen.
 
Was bedeutet das für meine Fahrschüler?
In der Fahrschule Blau Wiis setze ich bereits heute auf eine Ausbildung, die Technik sinnvoll einbindet, ohne das Fundament des selbstständigen Fahrens zu vernachlässigen. Mein Fahrzeug ist gemäss den neuen Vorgaben vorbereitet – und meine Fahrschüler werden bestens geschult, um sicher durch die Ausbildung und Prüfung zu kommen.
 
Bei weiteren Fragen stehe ich dir jederzeit zur Verfügung.
 
Chi-Kit
Fahrschule Blau Wiis

Original - Kopie.png

Region Brugg, Lenzburg, Aarau

Mo bis Fr 7-20 | Sa 7-17

  • Instagram
  • TikTok
bottom of page