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Neue gesetzliche Regelung zu Fahrassistenzsystemen ab 01.07.2025

Fahrschule Blau Wiis
9. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 tritt in der Schweiz eine neue gesetzliche Vorschrift in Kraft, die den Einsatz von Fahrassistenzsystemen (ADAS – Advanced Driver Assistance Systems) betrifft. Diese Änderung betrifft sowohl Fahrschüler als auch Fahrlehrer.
Neu gilt: Während der Fahrausbildung und der praktischen Führerprüfung dürfen bestimmte Fahrassistenzsysteme nicht aktiv verwendet werden – dazu zählen unter anderem:
Spurhalteassistenten (Lane Keeping Assist)
Abstandshalter (Adaptive Cruise Control)
Autobahnassistenten oder teilautonome Fahrfunktionen
